Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Wir stehen Ihnen zur Seite

Wann bin ich anspruchsberechtigt? Wie stelle ich einen Antrag?

Welche Produkte zählen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Wie erfolgt die monatliche Zusammenstellung?

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Apotheken
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Wer ist anspruchsberechtigt für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Wurde bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen vom medizinischen Dienst ein Pflegegrad mindestens der Stufe 1 festgestellt, so haben Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € monatlich.

Um den Anspruch geltend machen zu können, ist es erforderlich einen Antrag bei der Pflegekasse für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch einzureichen.

Welche Produkte zählen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind sämtliche Verbrauchsprodukte, welche zur häuslichen Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich sind und welche zum Verbrauch bestimmt sind. Dies sind gemäß Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen – Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen – wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Gerne stellen wir gemeinsam mit Ihnen nach Ihrem individuellen Bedarf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich zusammen. Kommen Sie hierzu persönlich vorbei oder bestellen auch gerne telefonisch.

Den Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch quittieren Sie uns mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular für den Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Unterschrift geben Sie uns immer dann, wenn Sie bei uns den Pflegehilfsmittel-Bedarf für einen Monat erhalten bzw. bestellt haben. Dieses Formular reichen wir dann bei Ihrer Pflegekasse ein, damit diese die Kosten übernimmt.

Wie erfolgt die Beantragung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sodass ich diese monatlich in der Apotheke holen kann?

Tragen Sie Ihre Daten bzw. die Ihres Angehörigen in das Formular, welches Sie bei uns erhalten, ein und senden es an Ihre Pflegekasse direkt oder bringen es in der Apotheke vorbei, sodass wir es für Sie an Ihre Pflegekasse weiterleiten.

Sobald die Genehmigung durch Ihre Pflegekasse erfolgt ist, erhalten Sie und wir einen Bescheid per Post von der Pflegekasse.

Kommen Sie dann gerne bei uns vorbei, um Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch individuell zusammenzustellen. Gerne beraten wir Sie bei all Ihren Fragen hierzu.